Längst hat die digitale Kommunikation Einzug in den Arbeitsalltag der öffentlichen Verwaltung erhalten. E-Mail ist die weitverbreitetste Form der elektronischen Kommunikation, die sich in allen Lebensbereichen durchgesetzt hat. Doch was für die private Kommunikation richtig und nützlich ist, reicht für die Anforderungen in Behörden oft nicht aus.
Häufig wird die E-Mail auch als die Postkarte im Internet bezeichnet. Informationen, die nicht vertraulich sind, werden einfach ohne Umschlag und für jeden lesbar als Postkarte versendet. Das Senden reiner Daten per unverschlüsselter E-Mail entspricht dieser herkömmlichen Form der Kommunikation.
Während jedem Absender einer Postkarte klar ist, dass seine Nachricht für jeden lesbar und zugänglich ist, glauben viele E-Mail-Versender, dass ihre Nachricht nur vom Empfänger gelesen werden kann. Eigentlich als komfortabler Ersatz für die Briefkommunikation angedacht, können die Inhalte einer unverschlüsselten E-Mail von Dritten eingesehen und manipuliert werden. Ein kleiner Tippfehler bei der Eingabe der E-Mail-Adresse des Empfängers und schon gelangen eigentlich als vertraulich gemeinte Daten in falsche Hände.
Insofern fehlt der unverschlüsselten E-Mail der vermeintliche Umschlag, weshalb sie als Ersatz für die konventionelle Kommunikation per Brief ungeeignet ist.
Der Amtsbriefkasten funktioniert dagegen wie ein Einschreiben mit Rückschein. Digitale Briefe und Dokumente - signiert oder unsigniert - können einfach über den Web-Browser hochgeladen und versendet werden. Die Übertragung erfolgt über eine verschlüsselte Verbindung, Sender und Empfänger müssen am System angemeldet sein, um an der Kommunikation teilnehmen zu können. Die Vertraulichkeit der übertragenen Nachrichten wird damit gewährleistet - analog zu einem verschlossenen Brief.
Zusätzlich erhält der Versender vom System eine Eingangsbestätigung. Über diesen Mechanismus wird festgehalten, wer was wann bei wem eingereicht hat. Ist ein Dokument vom Absender elektronisch signiert worden, prüft das System die Echtheit der Signatur und damit die Authentizität des Absenders. Die rechtsverbindliche Zustellung zum Beispiel von Bescheiden und Anträgen wird so ganz wie bei einem Einschreiben mit Rückschein gewährleistet.
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